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Unsere AGBs

Verkaufsbedingungen - Gallery 1503*

Aufgeld 25% Zahlungsart: Banküberweisung
Mit der Teilnahme an der Versteigerung erkennt der Bieter/Einlieferer nachstehende Bedingungen an:

1) Gallery 1503 ist eine Label der Nuts Handels GmbH, 1190 Wien Sollingergasse 25-5(nachfolgend kurz Gallery1503 benannt) versteigert in einer öffentlichen Versteigerung als Kommissionär im eigenen Namen und für Rechnung der Auftraggeber, die unbenannt bleiben. Alle juristischen/rechtlichen Belange betreffen ausschließlich die Nuts Handels GmbH FN 409631z

2) Die zur Versteigerung kommenden Gegenstände können vor der Versteigerung besichtigt und geprüft werden. Dabei haften die Kunden für von ihnen verursachte Schäden an den ausgestellten Objekten.

3) Die zur Versteigerung gelangenden und im Rahmen der Vorbesichtigung prüfbaren und zu besichtigenden Kunstwerke sind ausnahmslos gebraucht. Sie haben einen ihrem Alter und ihrer Provenienz entsprechenden Erhaltungszustand. Beanstandungen des Erhaltungszustandes werden im Katalog nur erwähnt, wenn sie nach Auffassung von Gallery1503 den optischen Gesamteindruck des Kunstwerkes beeinträchtigen. Fehlende Angaben zum Erhaltungszustand begründen infolge dessen auch keine Garantie oder Beschaffenheitsvereinbarung. Interessenten können einen Zustandsbericht für jedes Kunstwerk anfordern. Veränderungen, z. B. Austrocknung des Mediums oder Veränderung aufgrund von Lichteinfall, werden nicht angegeben und sind als normaler Zustand zu verstehen. Reinigungen und kleinere Ausbesserungen hingegen dienen der Konservierung und sind keine wertmindernden Veränderungen. Dieser Bericht, mündlich oder in Schriftform, enthält keine abweichende Individualabrede und bringt lediglich eine subjektive Einschätzung der Gallery1503. Die Angaben im Zustandsbericht werden nach bestem Wissen und Gewissen erteilt. Sie sind keine Garantien oder Beschaffenheitsvereinbarungen und dienen ausschließlich der unverbindlichen Information. Gleiches gilt für Auskünfte jedweder Art, sei es mündlich oder schriftlich. In allen Fällen ist der tatsächliche Erhaltungszustand des Kunstwerkes zum Zeitpunkt seines Zuschlages vereinbarte Beschaffenheit im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen. Alle Angaben im Katalog beruhen auf den bis zum Zeitpunkt der Auktion veröffentlichten oder sonst allgemein zugänglichen wissenschaftlichen Erkenntnissen. Wird zusätzlich ein Internet-Katalog erstellt, sind dennoch die Angaben der gedruckten Fassung maßgeblich. Auch für die im Katalog angegebenen Informationen gelten die obig erwähnten Haftungsausschließungsgründe; diese Informationen im Katalog enthalten daher keine abweichende Individualabrede und bringen lediglich eine subjektive Einschätzung der Gallery1503 zum Ausdruck. Gallery1503 behält sich vor, Katalogangaben über die zu versteigernden Kunstwerke zu berichtigen. Diese Berichtigung erfolgt durch schriftlichen Aushang am Ort der Versteigerung und mündlich durch den Auktionator unmittelbar vor der Versteigerung des einzelnen Kunstgegenstandes. Die berichtigten Angaben treten an die Stelle der Katalogbeschreibung.

4) Gemälde, Grafiken, Aquarelle, Pastelle und sonstige Bilder werden grundsätzlich bei den Versteigerungen durch Gallery1503 ohne Rahmen angeboten. Sofern Rahmen Bestandteil des Lots sind, so können Beschädigungen an der Rahmung nicht wertmindernd geltend gemacht werden.

5) Schadensersatzansprüche gegen Gallery1503 wegen Rechts- und Sachmängeln sowie aus sonstigen Rechtsgründen (inkl. Ersatz vergeblicher Aufwendungen sowie Ersatz von Gutachterkosten) sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln von Gallery1503 oder auf der Verletzung wesentlicher Vertragspichten durch Gallery1503 beruhen, oder ihre Ursache in der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haben.

6) Vor der Abgabe eines Gebotes muss jeder Bieter unter Angaben seiner Personalien eine Bieternummer lösen. Gallery1503 kann, wenn ein Bieter dem Versteigerer nicht bekannt ist, einen offiziellen Identitätsnachweis sowie Bankreferenzen und Sicherheiten verlangen. Es liegt im Ermessen von Gallery1503 eine Person von der Auktion

auszuschließen. Alle Gebote gelten als vom Bieter im eigenen Namen und auf eigene Rechnung abgegeben. Möchte ein Bieter Gebote im Namen eines anderen abgeben, muss er das 24 Stunden vor Auktionsbeginn unter Nennung von Namen und Anschrift des Vertretenen und unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht mitteilen.

7) Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung. Irrtum bleibt vorbehalten.

8)Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein Übergebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist, oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Aufträge für Schrift oder Telefongebote müssen zur ordnungsgemäßen Abwicklung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen; bei telefonischen Geboten kann nicht dafür eingestanden werden, dass eine Verbindung zustande kommt. Jeder Auftrag zum telefonischen Bieten kommt einem Gebot des Limitpreises gleich. Die Telefongebote können durch Gallery1503 aufgezeichnet werden. Gallery1503 behält sich vor Telefonangebote auszuschließen.

9) Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht sogleich von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Ersteher über, das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.

10) Persönlich an der Kunstversteigerung teilnehmende Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) sofort nach erfolgtem Zuschlag an Gallery1503 zu zahlen; Die Zahlung auswärtiger Ersteher, die schriftlich geboten oder vertreten gewesen sind, gilt unbeschadet sofortiger Fälligkeit bei Eingang binnen 10 Tagen nach Rechnungsdatum noch nicht als verspätet. Das Aufgeld beträgt 25% der Zuschlagsumme.

11)Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 2 % je angebrochenem Monat berechnet. Bei Zahlung in fremder Währung gehen ein etwaiger Kursverlust und Einlösungsspesen zu Lasten des Ersteigerers. Entsprechendes gilt für Schecks, die erst nach loser Bankgutschrift als Erfüllung anerkannt werden können. Gallery1503 kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages, oder nach Fristsetzung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Käufer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.

12) Die Ersteher sind verpichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Der Versteigerer haftet für verkaufte Gegenstände nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden jedoch erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert, bei Zahlung durch Scheck erst nach vorbehaltloser Bankgutschrift. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. Hinsichtlich der Versendung ist Gallery1503 nicht verpflichtet Vergleichsanbote von Zustellern einzuholen, sondern besteht Wahlfreiheit und Entscheidungsfreiheit welches Unternehmen seitens Gallery1503 mit der Versendung/Zustellung beauftragt wird. Gallery1503 ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte drei Wochen nach Ablauf der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einzulagern und versichern zu lassen. Es steht Gallery1503 frei die nicht abgeholten Objekte auch selbst einzulagern. Bei einer Selbsteinlagerung durch Gallery1503 werden pro Tag und Objekt folgende Kosten verrechnet: Objekte mit einem Raummaß bis 0,1m3 mit 3,50 EUR netto für Versicherungs- und Lagerkosten berechnet; bis 0,2m3 mit 7,00 EUR netto; bis 0,3m3 mit 15,00 EUR netto für Versicherungs- und Lagerkosten berechnet; Objekte über 0,3m3 werden nach tatsächlichem Aufwand verrechnet. Gallery1503 behält sich vor, darüber hinausgehende Kosten dem Ersteigerer gegenüber geltend zu machen.

13) Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist das Handelsgericht Wien. GemaÌˆß § 18 Abs 3 FAGG besteht kein Rücktrittsrecht von den im Rahmen der öffentlichen Versteigerungen des Versteigerers geschlossenen Verträgen. Die Vorschriften des einheitlichen Kaufrechts (EKG) und das Gesetz über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen (EAG) finden ausdrücklich keine

Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt.

14) Verweigert der Käufer Abnahme oder Zahlung oder gerät er mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug, kann der Versteigerer wahlweise entweder Erfüllung des Kaufvertrages oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Käufer gerät 10 Tage nach Rechnungsstellung in Verzug. Verlangt der Versteigerer Erfüllung, steht ihm neben dem Kaufpreis der Verzugsschaden zu. Dazu gehören auch ein etwaiger Währungsverlust, der Zinsverlust sowie der Kostenaufwand für die Rechtsverfolgung. Verlangt der Versteigerer Schadenersatz wegen Nichterfüllung, so ist er berechtigt, das Versteigerungsgut bei Gelegenheit noch einmal zu versteigern. Mit dem Zuschlag erlöschen die Rechte des Käufers aus dem früher ihm erteilten Zuschlag. Der Käufer haftet für jeden Ausfall, hat keinen Anspruch auf einen Mehrerlös und wird zur Wiederversteigerung nicht zugelassen.

15) In den Geschäftsräumen haftet jeder Besucher – insbesondere bei Besichtigungen – für jeden von ihm verschuldeten Schaden.

16)) Alle Angaben im Katalog beruhen auf den bis zum Zeitpunkt der Drucklegung veröffentlichten oder sonst allgemein zugänglichen Erkenntnissen. Wird zusätzlich ein Internet-Katalog erstellt, sind dennoch die Angaben der gedruckten Fassung maßgeblich; nur in den Fällen, in denen kein gedruckter Katalog vorliegt, bzw. die Gegenstände im Rahmen einer sog. stillen Auktion versteigert werden, ist der Internetkatalog maßgeblich. Gallery1503 behält sich vor, Katalogangaben über die zu versteigernden Gegenstände zu berichtigen. Diese Berichtigung erfolgt durch schriftlichen Aushang am Ort der Versteigerung und/oder mündlich durch den Auktionator unmittelbar vor der Versteigerung des einzelnen Gegenstandes. Die berichtigten Angaben treten an die Stelle der Katalogbeschreibung.

17) Gebühren: Gebühren für Verkäufer

bei einem Mindestverkaufspreis
 bis EUR 50.000: 25%

ab EUR 50.000: 15%

zuzüglich 20% Ust.


bei teureren Kunstobjekten jeweils nach Vereinbarung

Vorschusszinsen
 pro Jahr: 12 %

Preise für Kataloge und Fotographie:
Katalogkostenbeiträge für physischer Katalog
Alle aktuellen Preise finden sie um Dokument: KATALOGPREISE / FOTOGRAPHIEDIENSTE* Gallery1503

Die wichtigsten Preise finden Sie hier:
 Halbseitige Abbildung: € 135
 Ganzseitige Abbildung: € 220
 Doppelseitige Abbildung : € 480
 Klappe: € 600,

Sonderwünsche für Hervorhebungen: auf Anfrage
Katalogkostenbeiträge für online-Kataloge (PDF) bei online Auktionen:
Alle aktuellen Preise finden sie um Dokument: KATALOGPREISE / FOTOGRAPHIEDIENSTE* Gallery1503

Die wichtigsten Preise finden Sie hier:
 Halbseitige Abbildung: € 45


Ganzseitige Abbildung: € 72
 Doppelseitige Abbildung : € 158
 Klappe: € 198,

18. Versicherung

Sämtliche zur Auktion übergebene Gegenstände sind bis zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Kaufpreises gegen die Gefahr des Verlustes und der Beschädigung versichert. Unverkaufte Objekte werden nur auf Anweisung und Kosten des Verkäufers versichert.

19. Lagerkosten für unverkaufte Kunstwerke

In der Auktion nicht verkaufte Objekte bleiben vier Wochen im Nachverkauf. Zwei Wochen nach dieser Nachverkaufsfrist werden sie, sofern nichts anderes vereinbart wurde, auf Kosten und Gefahr des Verkäufers ausgelagert.

20. Transportkosten:

Nach dem tatsächlichen Aufwand. Eine Transportversicherung erfolgt nur auf ausdrückliche Anweisung!

21. Gebühren für Käufer

Aufgeld:

Bei Differenzbesteuerung (inkl. 20 % USt) bis € 500.000 vom Meistbot: 25 %
 Bei Normalbesteuerung, zuzüglich 13 % bzw. 20 % USt vom Meistbot: 24 %

für den € 500.000 übersteigenden Betrag:

Bei Differenzbesteuerung (inkl. 20 % USt) vom Meistbot: 20 %

Bei Normalbesteuerung, zuzüglich 13 % bzw. 20 % USt vom Meistbot: 17 %

Aufgeld nach der Auktion (Nachverkauf)

Bei Verkäufen um das Limit: 25 %

Bei Verkäufen unter dem Mindestverkaufspreis (unter dem Limit): 35 %

22. Folgerecht

Bei Kunstobjekten, die im Katalog mit einem * gekennzeichnet sind, wird zusätzlich zum Kaufpreis die Folgerechtsabgabe verrechnet.

Bis € 50.000: 4 %
 weitere € 150.000: 3 %
 weitere € 150.000: 1 %
 weitere € 150.000: 0,5 %
 darüber: 0,25 %
 insgesamt max. € 12.500

23. Sensalgebühr
1,2% vom Meistbot
24. Versicherung von Kunstwerken

Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist das Mittel aus unterem und oberem Schätzwert. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer mit der Zahlung und Abholung nicht im Verzug ist.

Gekaufte, aber nicht abgeholte Kunstwerke und -objekte werden vier Wochen nach der Auktion auf Gefahr und Kosten des Käufers, unversichert, eingelagert oder an eine Spedition ausgelagert.

25. Verzugszinsen

Die Verrechnung erfolgt ab dem 9. Tag nach der Auktion für Inländer, ab dem 31. Tag für Ausländer.
 pro Jahr vom Meistbot: 12 %

26. Transport

Die Verpackung, Versendung und Versicherung ersteigerter Objekte erfolgt nur auf Anweisung des Käufers und auf seine Kosten und Gefahr.

27. Diese Versteigerungsbedingungen regeln sämtliche Vereinbarungen zwischen dem Käufer und Gallery1503. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht. Änderungen der Versteigerungsbedingungen bedürfen der Schriftform.

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